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Was Sie dazu wissen sollten.
Cannabis (auch Hanf genannt) ist den meisten als illegale Droge ein Begriff. Jedoch ist Cannabis schon seit Jahrhunderten auch als Heilpflanze bekannt: Es enthält neben dem berauschenden und betäubenden Wirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol) auch den nicht berauschenden, heilenden Wirkstoff CBD (Cannabidiol).
Im Januar 2017 hat der Bundestag beschlossen, Cannabis in Deutschland legal als Medizin zuzulassen, die ausschließlich über Apotheken bezogen werden darf. Je nach Erkrankung lassen sich vor allem die Wirkstoffe THC und CBD sinnvoll zur Therapie einsetzen:
Tetrahydrocannabinol (THC): Studien haben nachgewiesen, dass sich THC positiv auf das Schmerzempfinden auswirkt, also Schmerz betäubt. Außerdem kann es die Muskulatur entspannen und gegen Übelkeit und Brechreiz helfen. Medikamente mit THC gelten wegen dessen berauschender Wirkung als Betäubungsmittel.
Cannabidiol (CBD): Im Gegensatz zu THC wirkt CBD kaum psychoaktiv, es entsteht bei Konsum also kein „Rausch“. CBD kann Krämpfe lösen, Entzündungen eindämmen und zudem Brechreiz lindern.
Cannabis wirkt entzündungshemmend, krampflösend und schmerzstillend.
Durch einen „Cannabinoid-Rezeptor“ ist das menschliche Gehirn in der Lage, den Wirkstoff THC aufzunehmen, der sich nach bisherigen Erkenntnissen positiv auf das Schmerzempfinden auswirkt.
Medizinische Cannabisblüten sind ausschließlich auf Rezept zu erhalten und dürfen nur verschrieben werden, wenn keine alternativen Therapien bestehen oder ärztlich nicht für sinnvoll erachtet werden. Außerdem muss die Aussicht auf Verbesserung des Krankheitsverlaufes und auf Linderung der schwerwiegenden Symptome gegeben sein.
Für eine Verschreibung von medizinischem Cannabis muss kein spezieller Arzt aufgesucht werden: Alle Ärzte, mit Ausnahme von Zahn- und Tierärzten, sind berechtigt, ein entsprechendes Rezept auszustellen.
Bei der Verschreibung von Medizinal-Cannabis darf eine Höchstmenge von 100 g (getrocknete Blüten) bzw. 1 g (Cannabisextrakt) innerhalb von 30 Tagen nicht überschritten werden. In seltenen Fällen können Ausnahmen gemacht werden. Bedeutend für die Wirksamkeit des medizinischen Cannabis‘ ist außerdem der Wirkstoffgehalt. Dieser unterscheidet sich von Sorte zu Sorte. Eine Maximalbegrenzung für den Wirkstoffgehalt gibt es nicht.
Wer eine Cannabis-Therapie beginnen möchte, kann einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse einreichen. Bisher wurden von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland rund 60 Prozent dieser Anträge genehmigt. Die 40 Prozent Ablehnungsquote resultiert vor allem aus unvollständig ausgefüllten Anträgen und Diagnosen, die nicht den Kriterien für eine Verschreibung entsprechen (siehe oben).
Vaporisieren
(Verdampfen)
Kapseln
(z. B. Canemes®)
Rachenspray
(z. B. Sativex®)
Tropfen
(z. B. Dronabinol)
Wichtig: Lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten, ob eine (und wenn ja, welche) Cannabis-Therapie für Sie infrage kommt.
Quellen: tk.de | aerzteblatt.de | apotheken-umschau.de | leafly.de | cbd-vital.de
| Bad
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